Beitragsordnung (ab 1.März 2018)
1. Die Beitragsordnung des Vereins pro Eichstätt e.V. sieht folgende Staffelung der Monatsbeiträge vor:
Mitarbeiter | bis 5 | 6 bis 25 | mehr als 25 | |
---|---|---|---|---|
Gruppe A | 33,00 € | 40,00 € | 50,00 € | |
Gruppe B | 25,00 € | 33,00 € | 43,00 € | |
Gruppe C | 20,00 € | 28,00 € | 33,00 € |
Gruppe A | Gruppe B | Gruppe C |
---|---|---|
Gruppe A Betriebe innerhalb der Altstadt (orientiert sich an der Ausweisung des „Sanierungsgebietes Altstadt“ der Stadt Eichstätt) | Betriebe außerhalb der Ausweisung des „Sanierungsgebietes Altstadt“ | Betriebe in Gewerbegebieten und Industriebetriebe, sowie folgende Berufsgruppen, unabhängig von der Lage: Rechtsanwälte, Steuerberater, Versicherungen, Ärzte, Freiberufler u.ä. |
Mitarbeiter | bis 5 | 6 bis 25 | mehr als 25 | |
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Gruppe A | 33,00 € | 40,00 € | 50,00 € | |
Gruppe B | 25,00 € | 33,00 € | 43,00 € | |
Gruppe C | 20,00 € | 28,00 € | 33,00 € |
Gruppe A | Gruppe B | Gruppe C |
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Gruppe A Betriebe innerhalb der Altstadt (orientiert sich an der Ausweisung des „Sanierungsgebietes Altstadt“ der Stadt Eichstätt) | Betriebe außerhalb der Ausweisung des „Sanierungsgebietes Altstadt“ | Betriebe in Gewerbegebieten und Industriebetriebe, sowie folgende Berufsgruppen, unabhängig von der Lage: Rechtsanwälte, Steuerberater, Versicherungen, Ärzte, Freiberufler u.ä. |
2. Bei der Festlegung der Betriebsgröße werden nur Voll- und Teilzeitkräfte berücksichtigt, keine Auszubildenden (zwei Teilzeitkräfte oder geringfügig Beschäftigte zählen wie eine Vollzeitkraft).
3. Die Einstufung in die jeweilige Kategorie erfolgt vom jeweiligen Mitglied nach Selbsteinschätzung. Bei Unklarheiten in der Einstufung kann diese von pro Eichstätt e.V. in Absprache mit dem Mitglied korrigiert werden.
4. Soziale Organisationen, gemeinnützige Vereine und nicht ortsansässige Betriebe zahlen einen monatlichen Nettobeitrag von 10,00 €.
5. Nichtgewerbetreibende Einzelpersonen zahlen einen monatlichen Bruttobeitrag von 5,00 €.
6. Alle Beträge sind Mindestbeträge.
Fälligkeit der Beträge
1. Die Beiträge werden quartalsmäßig erhoben und werden von pro Eichstätt e.V. vierteljährlich im Voraus eingezogen. Dazu hat das Mitglied dem Verein pro Eichstätt e.V. eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Bestehende Bankeinzüge behalten ihre Gültigkeit. Sollte vom Mitglied keine Einzugsermächtigung erteilt sein, werden entsprechende Rechungen vom Verein gestellt. Hierbei wird jedoch eine Verwaltungspauschale von jeweils 3,00 € erhoben.
2. Am Jahresende erhält jedes Mitglied eine Jahresrechnung in der die jeweils gültige Mehrwertsteuer ausgewiesen wird.
Inkrafttreten
Dieser Beitragsordnung tritt, durch Beschluß der Mitgliederversammlung des Vereins pro Eichstätt e.V. am 28. November 2007, am 1. Januar 2008 in Kraft und ersetzt alle
vorherigen Beitragsordnungen. Monatsbeiträge netto, zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.